Rechtsprechung
LG Fulda, 02.11.2011 - 5 T 201/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fulda, 14.10.2011 - 81 XVII 473/03
- LG Fulda, 02.11.2011 - 5 T 201/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11
Akteneinsichtsrecht: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in die …
Auszug aus LG Fulda, 02.11.2011 - 5 T 201/11
Die Entscheidung über die Gewährung bzw. Versagung von Akteneinsicht ist daher ein Akt der Rechtsprechung und kein Justizverwaltungsakt (so zum Beispiel zum Nachlassrecht: KG Berlin, Beschluss vom 17.03.2011 - 1 W 457/10, Juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.08.2011 - 6 W 206/11, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2011 - 20 W 24/11, noch zum alten Recht aber bereits mit Ausführungen zum FamFG, Juris). - KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10
Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers …
Auszug aus LG Fulda, 02.11.2011 - 5 T 201/11
Die Entscheidung über die Gewährung bzw. Versagung von Akteneinsicht ist daher ein Akt der Rechtsprechung und kein Justizverwaltungsakt (so zum Beispiel zum Nachlassrecht: KG Berlin, Beschluss vom 17.03.2011 - 1 W 457/10, Juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.08.2011 - 6 W 206/11, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2011 - 20 W 24/11, noch zum alten Recht aber bereits mit Ausführungen zum FamFG, Juris). - OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7/08
Beiziehung familiengerichtlicher Akten im Strafverfahren
Auszug aus LG Fulda, 02.11.2011 - 5 T 201/11
Ausgehend davon ist im Hinblick auf die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens gewonnenen Informationen grundsätzlich Geheimhaltungsschutz zuzubilligen (so zu einem jedenfalls vom Grundsatz her vergleichbaren Sorgerechtsverfahren: OLG Hamm, Beschluss vom 7.10.2008 - 15 VA 7-9/08, Juris). - OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 20 W 24/11
Zuständigkeit für Akteneinsicht in Adoptionsverfahren
Auszug aus LG Fulda, 02.11.2011 - 5 T 201/11
Die Entscheidung über die Gewährung bzw. Versagung von Akteneinsicht ist daher ein Akt der Rechtsprechung und kein Justizverwaltungsakt (so zum Beispiel zum Nachlassrecht: KG Berlin, Beschluss vom 17.03.2011 - 1 W 457/10, Juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.08.2011 - 6 W 206/11, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2011 - 20 W 24/11, noch zum alten Recht aber bereits mit Ausführungen zum FamFG, Juris).
- OLG Frankfurt, 09.01.2020 - 20 VA 18/18
Offenbarungs- und Ausforschungsverbot bei Volljährigenadoption
Auch § 13 Abs. 2 und Abs. 7 FamFG selbst differenzieren nicht zwischen Privatpersonen und Behörden (so auch: LG Fulda, Beschluss, Beschluss vom 02.11.2011, Az. 5 T 201/11 , zitiert nach juris, Rn. 12 ).